Juslaws & Consult unterstützt sowohl etablierte deutsche, österreichische und Schweizer
Unternehmen, die eine Niederlassung in Thailand Gründen möchten, als auch Start-ups.
Thailand stellt einen interessanten und wachsenden Markt für viele europäische Firmen dar
und bietet sich aufgrund seiner geographischen Lage und ausgezeichneter Infrastruktur als
“Asienhub” an. Daneben locken attraktive Körperschaft- und Einkommenssteuersätze, niedrige
Lohnkosten sowie steuerliche und andere Privilegien, mit denen das thailändische Board of
Investment ausländisches Kapital und Know-how nach Thailand lockt.
Auf der anderen Seite sind bestimmte Beschränkungen beziehungsweise
Genehmigungserfordernisse zu beachten, denen ausländische Unternehmer in Thailand
unterliegen.
Insbesondere folgende Unternehmensformen bieten sich für ausländische Unternehmen an:
- Private Company Limited (in etwa vergleichbar mit der deutschen GmbH)
- Public Company Limited
- Representative Office
- Branch Office
Zwar ist eine Private Company Limited innerhalb weniger Tage und mit überschaubarem
Aufwand gegründet, ein Service der von zahllosen mehr oder weniger vertrauenswürdigen
Anbietern in Thailand angeboten wird. Die größere Herausforderung stellt es aber für
Ausländer dar, alle erforderlichen Genehmigungen und BOI-Förderungen zu beantragen, und
die Gründung unter Gesichtspunkten nicht nur des thailändischen Ausländerrechtes sondern
auch des Steuerrechts des Herkunftslandes und Thailands optimal zu planen. Dies ist überaus
komplex und erfordert juristischen Sachverstand und Erfahrung.
Die meisten Ausländer, die ein Investment oder eine Geschäftstätigkeit in Thailand planen,
haben bereits von den Vorgaben des Foreign Business Act gehört und kommen zu uns mit ihren
Fragen etwa zu 51% thailändischen Geschäftsanteilen, Strohmannverbot oder Förderung durch
das Board of Investment. Es stellt sich dann im Gespräch oft heraus, dass aufgrund des online
angelesenen Halbwissens eigentlich keine tragfähige rechtliche Planung vorliegt. Schlimmer
noch, bisweilen kommen selbst etablierte Niederlassungen multinationaler Unternehmen zu
uns, denen aufgrund nachlässiger Planung Sanktionen oder massive Probleme mit
thailändischen Geschäftspartnern drohen.
Juslaws & Consult hat ein spezialisiertes Team von thailändischen Wirtschaftsanwälten, die
sicherstellen, dass Ihr Investment in Thailand auf rechtlich sicheren Füssen steht. Nur so
kommen Ausländer in den Genuss der Investitionssicherheit, die im thailändischen
Investitionsförderungsgesetz verbürgt ist. Unser deutscher Rechtsanwalt und Partner Christian
Moser übernimmt persönlich die Kommunikation mit Ihnen in deutscher Sprache.
Dürfen Ausländer in Thailand geschäftlich tätig werden?
Ja! Sofern die Ausländer alle erforderlichen Genehmigungen einholen.