BANGKOK OFFICE
PHUKET OFFICE
Das Board of Investment (BOI) ist eine thailändische Regierungsbehörde, welche thailändische als auch
ausländische Unternehmen mit steuerlichen Vergünstigungen und anderen Privilegien fördert. Zu den
steuerlichen Vergünstigungen zählen etwa Befreiungen von der Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax)
für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren und Steuerbefreiungen für ausländische Manager von der
Einkommenssteuer. Andere Privilegien für ausländische Unternehmen umfassen die Befreiung von der
Erfordernis einer Foreign Business License, die Erlaubnis Land zu erwerben und die Erlaubnis eine
unbegrenzte Zahl ausländischer Experten oder Facharbeiter anzustellen.
Damit werden die geförderten ausländischen Unternehmen effektiv von einigen Beschränkungen befreit,
denen Ausländer sonst bei ihren geschäftlichen Tätigkeiten in Thailand unterliegen.
Die Regeln, welche Art von Geschäften in Thailand auf diese Weise gefördert werden, veröffentlicht das
Board of Investment in regelmäßigen Abständen. Dabei werden einerseits bestimmte Branchen oder
Geschäftstätigkeiten gefördert und andererseits alle Unternehmungen, die in bestimmten Provinzen oder
sogenannten Special Economic Zones neu gegründet werden.
Gesetzliche Grundlage der Förderung ist der Investment Promotion Act, der das BOI befugt, die näheren
Regelungen der Förderung festzulegen. Der Investment Promotion Act verbürgt darüber hinaus
Investitionssicherheit für alle Unternehmen in Thailand, das heißt auch solche, die nicht speziell vom BOI
gefördert werden. Diese Investitionssicherheit umfasst etwa Schutz vor Enteignung, Bestandsschutz für
erlaubte oder genehmigte Unternehmen und Schutz vor staatlichem Wettbewerb.
Ohne BOI-Förderung
Mit BOI-Förderung
Verhältnis thailändischer
Arbeitnehmer: ausländischer
Arbeitnehmer
4:1
Unbegrenzte Anzahl ausländischer Beschäftigter
Körperschaftssteuersatz
20%
0%
Ausländische Geschäftsanteile
Beschränkt auf 49% in vielen Branchen (außer eine Foreign Business License wird erteilt)
Bis zu 100%
Import von Maschinen und Rohstoffen
Einfuhrzölle
Befreiung von Einfuhrzöllen
Der deutsche Rechtsanwalt und Partner bei Juslaws Christian Moser kann für ausländische Investoren ein Team von BOI-Experten zusammenstellen. Juslaw hat Erfahrung in der Beratung sowohl von Unternehmen, die zum ersten Mal eine BOI-Förderung beantragen, als auch etwa von Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die bereits vom BOI gefördert werden und schon länger in Thailand tätig sind.